Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)
für die API für Lexware
Hinweis: „Lexware“ ist eine eingetragene Marke der Haufe-Lexware GmbH & Co. KG. Die Verwendung erfolgt ausschließlich zur eindeutigen Bezugnahme auf die Kompatibilität der Software. Es besteht keine gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen dem Lizenzgeber und der Markeninhaberin.
1. Vertragsgegenstand
Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) regelt die Nutzung der Software „API für Lexware“, die ausschließlich als On-Premise-Installation durch die Co-Orga Organisationsgesellschaft mbH, Theodor-YorckStraße 8, 21079 Hamburg (nachfolgend „Lizenzgeber“) lizenziert wird.
2. Onboarding-Gebühr
Beim Erwerb einer Nutzungslizenz wird eine einmalige Onboarding-Gebühr fällig. Diese umfasst Beratungsleistungen sowie Unterstützung bei Installation und Inbetriebnahme der Software.
3. Lizenzgewährung und Abonnementmodell
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer eine einfache, nicht ausschließliche, auf die Laufzeit des Abonnementvertrags beschränkte Lizenz zur Nutzung der Software für eine Lexware-Installation (mit allen darin enthaltenen Firmen/Mandanten) innerhalb eines Lexware-Softwareprodukts der pro- oder premium-Reihe.
Die Nutzungslizenz erfolgt im Rahmen eines Abonnementmodells (monatlich oder jährlich). Welche Variante gilt, ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder Rechnung. Lizenzgebühren sind im Voraus fällig.
Laufzeit und Kündigung
- Jährliches Modell: Erstlaufzeit 12 Monate; automatische Verlängerung um 12 Monate, wenn nicht mit Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt.
- Monatliches Modell: Jederzeit mit Frist von 1 Monat zum Monatsende kündbar.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Zahlungsrückstand
Das Nutzungsrecht erlischt automatisch, wenn der Lizenznehmer trotz Mahnung und Fristsetzung weiterhin mit Zahlungen in Verzug ist.
Preisänderungen
Der Lizenzgeber behält sich vor, die monatlichen oder jährlichen Lizenzgebühren mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten anzupassen. Widerspricht der Lizenznehmer nicht binnen eines Monats, gelten neue Preise als akzeptiert.
4. Nutzungsrechte
Der Lizenznehmer darf die Software installieren, nutzen und sichern. Nutzung ist nur durch Mitarbeiter des Lizenznehmers zulässig. Nutzung durch verbundene Unternehmen oder Dritte ist ausgeschlossen.
5. Einschränkungen
Es ist untersagt, die Software zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, weiterzugeben oder zu verändern. Reverse Engineering oder Dekompilierung sind verboten, sofern nicht gesetzlich erlaubt.
6. Support und Updates
Support- und Updateleistungen sind nicht Bestandteil dieser EULA und können separat vereinbart werden.
7. Gewährleistung und Haftung
Die Software wird „wie besehen“ bereitgestellt. Es wird keine Gewähr für bestimmte Funktionen oder Eignungen übernommen.
Die lizenzierte Software ist nicht durch Lexware zertifiziert, getestet, freigegeben oder für gut befunden. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Lizenznehmers. Dies schließt das Risiko ein, dass die Software fehlerhaft ist und Schäden an der Lexware-Installation oder der Lexware-Datenbank verursacht.
Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass durch den Einsatz der lizenzierten Software keine Lizenzbedingungen mit Lexware verletzt werden.
Haftung für direkte oder indirekte Schäden, Datenverlust, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Bei wesentlichem Verstoß gegen diese EULA kann der Lizenzgeber den Vertrag fristlos kündigen. Nutzungsrechte erlöschen dann sofort.
8. Schnittstellenänderungen und Sonderkündigungsrecht
Die Software interagiert mit IT-Systemen des Lizenznehmers. Änderungen dieser Systeme oder von Dritt-Schnittstellen, die die Funktion beeinträchtigen, begründen keinen Anspruch auf kostenlose Updates.
Der Lizenzgeber bemüht sich, entsprechende Updates bereitzustellen. Kann innerhalb von 14 Tagen kein Update bereitgestellt werden, hat der Lizenznehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Vorausbezahlte Lizenzgebühren werden anteilig erstattet (nur bei jährlicher Zahlweise).
9. Kompatibilität und unterstützte Datenbanksysteme
Die API für Lexware unterstützt derzeit ausschließlich das Datenbanksystem „SQL Anywhere“ und nicht PostgreSQL. PostgreSQL wird bei Neuinstallationen der Lexware-Software verwendet, während SQL Anywhere bei älteren Installationen im Einsatz ist.
Eine Version der API für Lexware, die PostgreSQL unterstützt, wird voraussichtlich nicht vor Ende 2026 zur Verfügung gestellt.
10. Datenschutz
Verantwortlicher: Co-Orga Organisationsgesellschaft mbH, Theodor-Yorck-Straße 8, 21079 Hamburg.
Verarbeitet werden personenbezogene Daten, soweit erforderlich für Lizenzverwaltung, Support und Vertragsdurchführung (z. B. Name, Anschrift, E-Mail, technische Daten). Grundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Weitere Informationen: https://www.co-orga.de/datenschutzerklaerung/
11. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Hamburg.
12. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Widerspricht der Lizenznehmer EULA-Änderungen nicht innerhalb von zwei Wochen, gelten diese als akzeptiert.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.